Befreiung der Anmeldepflicht in der RMZ
AIC VFR 03 vom 27.11.14
Am 11. Dezember 2014 hat die Deutsche Flugsicherung sogenannte Radio Mandatory Zones (RMZ) für 21 Flugplätze – darunter auch Giebelstadt – eingeführt. Hier ein kurzer Auszug aus dem Originaldokument (AIC VFR 03):
Einrichtung von “Radio Mandatory Zones (RMZ)“
Änderung der Luftraumstruktur zum 11 DEC 2014.
1. Hintergrund
Mit AIC VFR 01/14 wurde über die geplante Einrichtung von Radio Mandatory Zones (RMZ) an den 21 unkontrollierten Flugplätzen mit IFR-Flugbetrieb (als Ersatzlösung für das Modell ‘Luftraum F‘) informiert. Das neue Luftraumelement ‘RMZ‘ liegt vollständig im Luftraum G und erstreckt sich jeweils von GND bis 1000 ft AGL. Der darüber liegende Luftraum der Klasse E wird in diesem Zusammenhang (dort wo noch nicht vorhanden) lokal auf 1000 ft AGL abgesenkt.
(Weiterführende Infos bekommt ihr bei Luftfahrtwelt oder ihr googelt einfach nach RMZ)
Wie auf dem Bild schön erkennbar, liegt unser Flugraum voll im RMZ-Bereich von Giebelstadt und wir hätten somit vor jedem Start die Aufgabe gehabt, unsere Flüge in Giebelstadt anzumelden.
Es gilt als sicher, dass Modellflugplätze über kurz oder lang von dieser Meldepflicht befreit werden. Um aber sofort ohne Meldepflicht weiterzumachen, muss man eine Ausnahmegenehmigung beantragen und die ist kostenpflichtig. Udo hat sie noch während seiner Amtszeit für uns beantragt und auch erhalten.