Flugbetrieb an 'stillen Feiertagen'
... weil's immer wieder nachgefragt wird:
An einigen stillen Feiertagen gilt ein eingeschränkter Flugbetrieb bzw. ein Flugverbot.
Karfreitag: Elektroflug ab 14:00 Uhr
Fronleichnam: Elektroflug ab 14:00 Uhr
Allerheiligen: Komplettes Flugverbot
In dem Zusammenhang weisen wir auch nochmals auf die strikte Einhaltung des ausgewiesenen Flugraumes hin.
Einen entsprechenden Aushang bringen wir zeitnah am Platz an.
Soviel für heute.